Mein Arbeitgeber stellt mir 2 Tage Sonderurlaub zur Verfügung für die eigene Hochzeit. Na wenn das nichts ist
Michael am 15. April, 2010 11:15 Uhr 4
Kurz notiert: Sonderurlaub
Eingeordnet unter Hochzeit
4 Responses to “Kurz notiert: Sonderurlaub”
Kommentieren

Das ist zum Glück gesetzlich vorgeschrieben – dein Arbeitgeber macht das u.U. also gar nicht freiwillig und so gern. Ihm bleibt einfach nix anderes übrig
Praktisch ist es allemal!
PS: Für den Nachwuchs gibts auch nochmal einen Tag.. *pfeif*
Ich kenne die Gesetzgebung nicht. Aber ich glaube es ist nur 1 Tag vorgeschrieben und nicht gleich 2.
Der Gesetzgeber hat das gar nicht geregelt. Die Anzahl der Tage für Sonderurlaub (Umzug, Hochzeit, Nachwuchs, Todesfall, usw.) sind im jeweiligen Tarifvertrag geregelt.
Danke, Stefan. Ich hatte nur §616 BGB im Hinterkopf, eine Hochzeit stellt ja gewissermaßen einen Freistellungsanspruch dar. Dass die Anzahl der Tage je nach Tarifvertrag variieren können wusste ich nicht. Schon wieder was gelernt